Honorar

Transparente Kosten, faire Vergütung.

Sie sollen von Anfang an wissen, womit Sie rechnen können. Deshalb arbeite ich mit einem klaren Stundenhonorar und informiere Sie laufend über den Zeitaufwand.

01Grundsatz

Klare Kosten – vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Klare Rechnung – gute Freunde. Verlässlichkeit und Transparenz beim Anwaltshonorar sind mir wichtig. Überraschungen bei der Abrechnung gibt es bei mir nicht.

In Deutschland ist das Anwaltshonorar überwiegend im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Es legt verbindliche Rahmenbedingungen fest, nach denen sich die Höhe der Gebühren in der Regel am Streitwert orientiert. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Abrechnung automatisch auf dieser Grundlage.

Gerade im Familienrecht und bei komplexeren Mandaten ist die Abrechnung nach RVG für Mandanten jedoch oft nicht ausreichend kostentransparent. Deshalb biete ich ein transparentes und nachvollziehbares Stundenhonorar an – Sie zahlen ausschließlich für den tatsächlichen Aufwand.

02Stundenhonorar

Mein Stundenhonorar im Detail.

380€

brutto pro Stunde

Netto
319,33 €
19 % Umsatzsteuer
60,67 €
Brutto
380,00 €

Sie werden fortlaufend über den aktuellen Zeitaufwand sowie über die nächsten Schritte informiert und behalten so jederzeit den Überblick über die entstehenden Kosten.

Im Honorar enthalten

  1. ISorgfältige rechtliche Prüfung und Bewertung Ihres Anliegens
  2. IIUmfassende Beratung – telefonisch und schriftlich
  3. IIIErstellung und Überarbeitung von Verträgen, Schriftsätzen und Dokumenten
  4. IVKorrespondenz mit Gerichten, Behörden und der Gegenseite
  5. VGewissenhafte Vorbereitung und Begleitung gerichtlicher Verfahren

03Abrechnung

Transparent – auch während des Mandats.

Gerne erläutere ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welcher Aufwand in Ihrem konkreten Fall voraussichtlich zu erwarten ist.

  1. I

    Kostenersatz durch die Gegenseite

    In einigen – nicht allen – familienrechtlichen Verfahren besteht die Möglichkeit, dass die unterlegene Partei zur Erstattung der entstandenen Anwaltskosten verpflichtet wird.

  2. II

    Teilabrechnungen während des Mandats

    Damit Sie nicht erst am Ende des Mandats eine Übersicht über die angefallenen Kosten erhalten, stelle ich Ihnen bei Bedarf Teilabrechnungen zu. So behalten Sie auch während der Zusammenarbeit stets den Überblick.

  3. III

    Anrechnung geleisteter Zahlungen

    Alle bereits geleisteten Zahlungen werden in der abschließenden Rechnung berücksichtigt und gegebenenfalls erstattet bzw. angerechnet, wenn die Gegenseite die Kosten trägt.

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Kontakt

Ein erstes Gespräch. Vertraulich.

Für einen persönlichen Termin oder eine Erstberatung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und freue mich auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf.

Kanzlei
Maximilianstraße 2, 80539 München

Schreiben Sie mir

Sehr geehrte Frau Dr. Schmidt,

mein Name ist . Ich wende mich an Sie zum Thema .

Sie erreichen mich per E-Mail unter und gerne auch telefonisch unter .

Mit freundlichen Grüßen

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